Das Fahrzeug muss fahrbereit, zugelassen und verkehrssicher sein (notfalls Überführung mit Roter Nummer bei Neuwagen).
Aktueller HU Bescheid oder Begutachtung durch Gutachter (Oldtimer) muss vorliegen
Elektrofahrzeuge sollten einen Mindestladezustand von 80 % haben, um die Überführung zu ermöglichen.
Die Überführung erfolgt inklusive Vollkaskoschutz oder Rund-Um-Versicherung, sodass Schäden während der Fahrt abgesichert sind.